Preise Heilpraktikerbehandlungen


Der Erstattungssatz nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für die privat Krankenversicherungen und Beihilfen für die erbrachten Leistungen können je nach Leistungsträger abweichen.

Je nach Gebührenziffer und Aufwand können höhere Behandlungskosten anfallen, die nicht von der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erstattet werden. Dieser eventuelle Selbstkostenanteil muss vom Patienten selbst getragen werden.

Eine genau Berechnung der tatsächlich anfallenden Behandlungskosten inkl. Verbrauchsmaterial bzw. eingesetzten Medikamenten (Ampullen) kann erst nach einer eingehenden Untersuchung sowie Beratung erfolgen.

Bitte sprechen Sie uns vor Behandlungsbeginn an, mit welchen tatsächlichen Kosten Sie rechnen müssen.
Dies gilt nicht nur für Privatzahler, sondern auch für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe.