Preise

Allgemeine Informationen zur Abrechnung


Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert seit 1936 ein Gebührenverzeichnis, welches innerhalb von oberen und unteren Rahmenbeträgen die üblichen Honorare aufzeigt. Dieses wurde 1985 letztmalig neu überarbeitet und dient in dieser Form noch heute als Bemessungsgrundlage. Die Vergütungen der Leistungsträger sind jedoch nicht immer innerhalb der im GebüH verzeichneten Rahmenbeträge fixiert.


Privatkrankenversicherter (PKV)


Beihilfeversicherte


Zusatzversicherte

Grundsätzlich können Mitglieder der oben aufgeführten Versicherungsgruppen sich an der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre 1985 orientieren.

Je nach Versicherer können die Leistungen variieren und sollten Sie in Ihren Versicherungsunterlagen kontrollieren.


Gesetzlich Krankenversicherte

Nur in Sonderfällen kann, wenn die gängigen anerkannten schulmedizinischen Methoden versagen, mit einem Attest eines unabhängigen Arztes eine Ausnahme gemacht werden, die im Einzelfall entschieden wird.
Ansonsten müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Heilpraktikerkosten selbst übernehmen. Sie können sich an der GebüH orientieren.